AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Salamon und Zimmermann Reinigungstechnik AG
(Version: August 2023. Auch als PDF verfügbar.


Teil A - Allgemeine Regelungen


1. Anwendungsbereich

  1. Unsere sämtlichen Lieferungen und Leistungen einschließlich Serviceleistungen sowie Beratungs- und Nebenleistungen (nachfolgend die „Leistungen“) und unsere diesbezüglichen Angebote und Vertragserklärungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend die „Geschäftsbedingungen“). Von diesen Geschäftsbedingungen oder von gesetzlichen Bestimmungen abweichende oder diese Geschäftsbedingungen oder gesetzliche Bestimmungen ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit wir diese ausdrücklich schriftlich anerkennen.
  2. Dieser allgemeine Teil A gilt für alle Leistungen. Die weiteren Teile dieser Geschäftsbedingungen gelten abhängig von der Art der erbrachten Leistung (Teil B für den Kauf, Teil C für die Miete, Teil D für Serviceleistungen und Teil E für Schulungen).
  3. Die Teile A bis E gelten nur im Geschäftsverkehr mit Unternehmern (§ 14 BGB). Für Verbraucher gilt ausschließlich Teil F.
2. Vertragsschluss

  1. Die auf unserer Website und in unseren Katalogen dargestellten Leistungen stellen kein bindendes Angebot an den Kunden dar. Sämtliche Angaben hinsichtlich der Beschaffenheit unserer Leistungen auf unserer Website oder in unseren Katalogen, der Werbung oder in unserem vor dem Vertragsschluss liegenden Schriftverkehr gelten nur annähernd, soweit diese Angaben nicht ausdrücklich von uns als verbindlich erklärt wurden. Das gilt auch für Fotos, Zeichnungen und sonstige Abbildungen.
  2. Unsere Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich abweichend von uns erklärt, freibleibend und unverbindlich.
  3. Vertragsangebote des Kunden (z.B. Bestellungen) sind bis zum Ablauf von 14 Tagen nach Abgabe unwiderruflich. Wir sind aber berechtigt Vertragsangebote des Kunden auch nach Ablauf von 14 Tagen nach Abgabe anzunehmen. Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche Annahme (z.B. Auftragsbestätigung) zustande. Wir bleiben außerdem berechtigt, einen Vertragsschluss herbeizuführen, indem wir die Leistung vorbehaltlos ausführen oder Leistungen ganz oder teilweise in Rechnung stellen.
  4. Unser Schweigen begründet kein Vertrauen auf einen Vertragsschluss.
3. Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und „ab Werk“ (EXW im Sinne der Incoterms 2020), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  2. Unsere Zahlungsansprüche sind sofort nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns maßgeblich. Hiervon abweichend kann eine Vorauszahlung vereinbart werden.
  3. Wenn der Kunde Zahlungstermine nicht einhält, können wir Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnen, ohne dass es einer vorherigen Mahnung bedarf. Darüber hinaus sind wir berechtigt, dem Kunden eine Pauschale von EUR 40,00 zu berechnen
  4. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden gegenüber unseren Ansprüchen nur zu, soweit Gegenansprüche gegenüber uns rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind, oder der
    Gegenanspruch des Kunden, mit dem aufgerechnet werden soll, aus demselben Vertragsverhältnis mit unserem Anspruch stammt. Gleiches gilt für Leistungsverweigerungsrechte des Kunden.
4. Leistungsverzögerungen, Höhere Gewalt

  1. Im Falle der Verzögerung von Leistungen richtet sich unsere Haftung unter den nachfolgenden Begrenzungen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Verzögerungsschaden des Kunden ist für jede volle
    Verspätungswoche auf 0,5 % des Nettopreises der Lieferung, die aufgrund des Verzugs nicht in Betrieb genommen werden kann, insgesamt maximal 5 % dieses Nettopreises begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht
    bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unsererseits
  2. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, unsere Leistungen um die Dauer der Behinderung durch die höhere Gewalt hinauszuschieben. Ereignissen höherer Gewalt stehen alle von uns nicht zu vertretenden, unter Anwendung der im Einzelfall zumutbaren Sorgfalt nicht abwendbaren Ereignisse gleich, insbesondere währungs-, handelspolitische, sonstige hoheitliche Maßnahmen, wesentliche Betriebsstörungen (z. B. Feuer, Maschinenbruch, Rohstoff- oder Energiemangel) sowie Behinderung der Verkehrswege – jeweils von nicht nur kurzfristiger Dauer –, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Gleiches gilt für Streiks und Aussperrungen. Dauern Ereignisse höherer Gewalt oder diesen gleichgestellte Ereignisse länger als 3 Monate, steht sowohl uns als auch dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag zu kündigen. Wir informieren den Kunden so bald wie möglich über Eintritt und Ende derartiger Ereignisse.
5. Haftung

  1. Wir haften, gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht auf Schadens- und Aufwendungsersatz. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht
    • bei Aufwendungsersatzansprüchen nach § 439 Abs. 2 und Abs. 3 BGB;
    • bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz;
    • in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit;
    • bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
    • bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung die
    ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
    Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
    ist jedoch beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens, soweit wir nicht
    aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
    oder nach dem Produkthaftungsgesetz haften;
    • bei einer Haftung aus datenschutzrechtlichen Anspruchsgrundlagen;
    • bei Aufwendungsersatzansprüchen im Rahmen des Lieferantenregresses nach § 445a Abs. 1 BGB.
  2. Soweit unsere Haftung nach diesen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die entsprechende persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
  3. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
  4. Für Verzögerungsschäden gilt ausschließlich Ziffer 4.
6. Subunternehmer

  1. Wir sind berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung Dritte einzusetzen, soweit dies für den Kunden im Einzelfall nicht unzumutbar ist. Wir werden den eingeschalteten Dritten die für uns gegenüber dem Kunden geltenden Verpflichtungen auferlegen.
7. Verjährung

  1. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen eines Sach- oder Rechtsmangels beträgt 1 Jahr.
  2. Für sonstige Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, die nicht auf Mängel zurückzuführen sind, wird die regelmäßige Verjährungsfrist auf 2 Jahre ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn verkürzt.
  3. Abweichend davon gilt die gesetzliche Verjährungsfrist
    • in Bezug auf sämtliche Ansprüche und Rechte des Käufers im Fall von § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (dingliche Rechte Dritter, die zur Herausgabe der Sache berechtigen), § 445b BGB (Rückgriffsansprüche im
    Lieferantenregress), oder im Fall eines arglistigen Verschweigens des Mangels durch uns
    • sowie im Fall von Schadensersatzansprüchen zusätzlich bei einer Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie grob fahrlässig oder vorsätzlich begangenen Pflichtverletzungen.
  4. Ablaufhemmung nach § 445b Absatz 2 BGB endet spätestens 5 Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem wir die Ware dem Käufer abgeliefert haben.
8. Sonstiges

  1. Soweit nach diesen Geschäftsbedingungen auf ein Schriftformerfordernis abgestellt wird, genügt insoweit die Wahrung der Textform im Sinne des § 126b BGB (dauerhafter Datenträger wie Telefax, E-Mail, Brief).
  2. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist unser Geschäftssitz in Duisburg.
  3. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
  4. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Duisburg.
  5. Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Teil B - Regelungen für den Kauf


1. Lieferungen und Termine

  1. Die Lieferung erfolgt „ab Werk“ (EXW im Sinne der Incoterms 2020), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  2. Unsere Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt unserer ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten.
  3. Wir können vom Kaufvertrag mit dem Kunden zurücktreten, wenn wir die Ware unsererseits ordnungsgemäß bei unserem Vorlieferanten bestellt haben, jedoch nicht richtig oder rechtzeitig beliefert worden sind und wir die fehlende Warenverfügbarkeit nicht zu vertreten haben.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, bei vereinbarter Anlieferung durch uns, eine Parkfläche zur Verfügung zu stellen.
2. Untersuchungs- und Rügepflicht

  1. Der Kunde ist zu einer sorgfältigen Untersuchung der Lieferungen unverzüglich nach der Ablieferung verpflichtet, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist und hat Sachmängel uns
    gegenüber unverzüglich schriftlich zu rügen.
  2. Erkennbare Sachmängel sind spätestens 5 Tage nach Ablieferung, verdeckte Sachmängel spätestens 5 Tage nach Entdeckung schriftlich zu rügen.
3. Gefahrtragung

  1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht – auch bei Teillieferungen – wie folgt auf den Kunden über:
    • sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, mit der Bereitstellung der Ware bei uns;
    • bei Anlieferung durch uns mit der Bereitstellung der Ware beim Kunden;
    • bei Anlieferung durch einen Dritten (Versanddienstleister, Spediteur) sobald die Ware zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist.
  2. Wenn die Bereitstellung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Kunde aus sonstigen Gründen in Gläubigerverzug kommt, geht die Gefahr zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem sie ohne die vorgenannten Verzögerungen auf den Kunden übergegangen wäre.
4. Eigentumsvorbehalt

  1. Die Gegenstände der Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller jeweils offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum („Vorbehaltsware“).
  2. Die Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets unentgeltlich für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB. Bei Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Verkehrswertes der Vorbehaltsware zum Verkehrswert der anderen verwendeten Waren zu. Erlischt das Vorbehaltseigentum durch Verbindung, so überträgt der Kunde uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der neuen Sache im Umfang des Verkehrswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden (Mit-)Eigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware.
  3. Von Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter, die zum Verlust unserer Rechte an der Vorbehaltsware führen können, hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu informieren.
  4. Übersteigt der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe verpflichtet.
5. Gewährleistung

  1. Ist die Leistung im Zeitpunkt des Gefahrübergangs mangelhaft, sind wir zur Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Nachlieferung berechtigt.
  2. Mit etwaigen Beschaffenheitsvereinbarungen der Leistung übernehmen wir keine Garantie oder ein sonstiges Beschaffenheitsrisiko im Sinne des Gesetzes.
  3. Nachbesserung oder Ersatzlieferung werden von uns grundsätzlich aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ausgeführt. Ein Anerkenntnis mit der Folge eines Neubeginns der Verjährungsfrist liegt nur vor, wenn wir es gegenüber dem Kunden ausdrücklich erklären.
  4. Mängelansprüche bestehen nicht wegen Schäden, die infolge natürlicher Abnutzung oder nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder ungeeigneter Betriebsmittel entstehen.


Teil C - Regelungen für die Miete


1. Miete

  1. Die Miete wird tageweise berechnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Eine Tagesmiete bezieht sich auf die tägliche Nutzungsdauer gemäß Ziffer 4.
  2. Anlieferung, Kundendienst, Service vor Ort, Reparaturen und Schulungen sind nicht in der Miete enthalten, sondern müssen gesondert zwischen uns und dem Kunden vereinbart werden und werden separat berechnet.
2. Mietgegenstand

  1. Die Reinigungswirkung unseren Reinigungsmaschinen setzt sich bei der Reinigung aus Reinigungsmittelkonzentration, Einwirkzeit und Bürstenart/Padstärke/Padart und anderer Faktoren zusammen, auf die wir keinen Einfluss haben. Wir sichern keine anwendungsbezogene Reinigungswirkung unserer Reinigungsmaschinen im Einzelfall zu.
  2. Unsere Mietsauggeräte sind für den normalen Saugeinsatz bestimmt. Es handelt sich nicht um Sicherheitssauger. Sie sind daher insbesondere nicht geeignet zur Verwendung mit gesundheitsgefährdenden Stäuben, explosiven Stäuben oder entzündlichen Flüssigkeiten.
  3. Der Mietgegenstand bleibt unser Eigentum.
  4. Ist die Anlieferung durch uns vereinbart, erfolgt die Anlieferung durch unseren Kundendienst auf einem
  5. Maschinenanhänger oder durch unsere Kundendienstfahrzeuge oder durch eine von uns beauftragte Spedition.
3. Übergabe des Mietgegenstands

  1. Die Übergabe des Mietgegenstands erfolgt mit unserer Anzeige der Bereitschaft zur Abholung.
  2. Unbeschadet sonstiger Rechte oder Pflichten der Parteien sind wir nicht dazu verpflichtet, den Mietgegenstand im Falle seiner Zerstörung nach seiner Übergabe durch einen gleichwertigen zu ersetzen
4. Mietzeit, Nutzungsdauer und Kündigung

  1. Die Mietzeit (= Laufzeit des Vertrages) bestimmt sich nach dem Einzelvertrag und beginnt mit der Übergabe.
  2. Die tägliche Nutzungsdauer ist 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
  3. Bei einem Mietgegenstand mit Batteriebetrieb beträgt die tägliche Nutzungsdauer eine Batterieladung. Die Angaben zur Batterielaufzeit sind unverbindliche Schätzungen.
  4. Wir können das Mietverhältnis unter Einhaltung einer Frist von 1 Tag ordentlich kündigen.
5. Besondere Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet,
    • den Mietgegenstand nur in Übereinstimmung mit dem Mietvertrag zu nutzen;
    • den Mietgegenstand nicht von der gemäß Mietvertrag vereinbarten Verwendungsstelle zu entfernen;
    • den Mietgegenstand gegen Diebstahl abzusichern;
    • den Mietgegenstand ordnungsgemäß durch qualifiziertes Personal zu betreiben und im guten Betriebs- und sonstigen Zustand zu erhalten, die normale Abnutzung durch den Gebrauch in Übereinstimmung mit dem Mietvertrag ausgenommen;
    • sicherzustellen, dass der Mietgegenstand in keinster Weise überbeansprucht wird;
    • den Mietgegenstand zu warten, unsere routinemäßige Wartung gemäß Bedienungsanleitung, soweit anwendbar, eingeschlossen;
    • die Bedienungsanleitung sowie alle Sicherheitshinweise zu beachten, insbesondere die Tragfähigkeit des Mietgegenstandes nicht zu überschreiten;
    • sicherzustellen, dass bei dem Gebrauch des Mietgegenstands – soweit erforderlich – zugelassene Arbeitssicherheitskleidung getragen wird;
    • bei vereinbarter Anlieferung durch uns: eine Parkfläche zur Verfügung zu stellen.
  2. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt,
    • bei Batteriebetrieb: den Mietgegenstand zwischendurch zu laden, da die Akkus hierbei beschädigt werden;
    • ohne vorherige schriftliche Zustimmung unsererseits den Mietgegenstand einem Dritten zu überlassen, einem Dritten Besitz einzuräumen, den Mietgegenstand unterzuvermieten oder zu verleihen;
    • Änderungen oder Umbauten an dem Mietgegenstand ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung auszuführen, An- und Einbauten oder Verbindungen mit anderen Gegenständen eingeschlossen; sofern
    Änderungen oder Umbauten behördlich verlangt werden, sind wir unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Bei ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung vorgenommenen Änderungen oder Umbauten geht das Eigentum an dem an- oder eingebauten oder mit dem Mietgegenstand verbundenem Material entschädigungslos in unser Eigentum über. Der Kunde ist nicht berechtigt, dieses Material von dem Mietgegenstand zu entfernen, sofern wir nicht verlangen, dass der Mietgegenstand in seinen ursprünglichen Zustand zurückversetzt wird;
    • Schilder oder Kennzeichen des Mietgegenstands zu ändern oder zu entfernen;
    • den Mietgegenstand zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu pfänden, zur Sicherheit zu übereignen, zu belasten oder ein Nutzungsrecht oder eine Sicherheit daran zu gewähren.
  3. Wir sind dazu berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit zu besichtigen; uns ist zu diesem Zweck Zugang zu dem Mietgegenstand während der gewöhnlichen Geschäftsstunden zu gewähren.
  4. Verluste und Beschädigungen an dem Mietgegenstand und/oder dessen Zubehör teilt uns der Kunde unverzüglich mit.
  5. Werden Wartungs- und/oder Reparaturmaßnahmen aufgrund von Gewaltschäden, Fehlbedienungen oder ähnlichen, vom Kunden zu vertretenden Umständen erforderlich, trägt dieser die entsprechenden Kosten. Die Verpflichtung zur Entrichtung der Miete bleibt hiervon unberührt.

6. Tanken

  1. Die Mietgegenstände werden vollgetankt übergeben und sind von dem Kunden vollgetankt zurückzugeben. Wird der Mietgegenstand nicht vollgetankt zurückgegeben, sind wir berechtigt, dem Kunden die Kosten für den Treibstoff sowie eine Servicegebühr von EUR 45,00 zu berechnen.
  2. Bei Benzin- oder Dieselbetrieb ist der Kunde verpflichtet, ausschließlich hochwertigen Treibstoff zu verwenden.
  3. Bei Benzinbetrieb darf der Kunde ausschließlich SUPER BLEIFREI tanken.
  4. Bei Dieselbetrieb darf der Kunde ausschließlich DIESEL tanken.

7. Schäden und Mängel an dem Mietgegenstand

  1. Der Kunde ist dazu verpflichtet, uns über Schäden und Mängel an dem Mietgegenstand unverzüglich zu unterrichten.
  2. Der Kunde ist dazu verpflichtet, einen Schaden oder Mangel an dem Mietgegenstand zu reparieren oder sonst zu beseitigen – auch, jedoch nicht ausschließlich einen aus der Nutzung des Mietgegenstandes resultierenden Schaden oder Mangel –, soweit
    • der Schaden oder der Mangel nicht aus Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Kunden resultiert,
    • der Schaden oder Mangel nicht bereits im Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden vorhanden war,
    • der Schaden oder Mangel nicht durch uns verursacht wurde.
  3. Wir haften nicht für Mängel, die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse, die nach dem Mietvertrag nicht vorausgesetzt sind, oder aufgrund einer Verletzung der Verpflichtungen des Kunden nach Ziffer 5 entstanden sind.

8. Haftung des Kunden bei Verlust und Beschädigung, Austausch bei Untergang des Mietgegenstands

  1. Der Kunde steht für die Beschädigung oder den Verlust des Mietgegenstandes ein, sofern der Mietgegenstand dem Kunden gestohlen wurde oder der Kunde den Verlust oder die Beschädigung zu vertreten hat.
  2. Geht der Mietgegenstand unter, sind wir berechtigt, das Mietverhältnis mit einem gleichwertigen Mietgegenstand fortzusetzen.

9. Positionsdaten

  1. Unsere Mietfahrzeuge sind teilweise mit einem Positionsbestimmungssystem (GPS) ausgestattet. Das System generiert während des Betriebs des Mietfahrzeugs kontinuierlich anonymisierte und nicht einer natürlichen Person zuordbare Fahrzeugdaten („Positionsdaten“) und überträgt diese Daten mobil an uns.
  2. Wir nutzen Positionsdaten zum Zwecke der Abrechnung, der Konzeption neuer Mietmodelle und für vergleichbare Inhalte. Der Kunde erklärt sich mit der Nutzung der Positionsdaten durch uns oder durch Dritte,
    die mit uns zusammenarbeiten, einverstanden. Andernfalls kann der Kunde einzelvertraglich die Deaktivierung der Positionsdaten veranlassen.
10. Rückgabe des Mietgegenstands

  1. Der Kunde hat den Mietgegenstand bei Ablauf der Mietzeit und bei jeder anderen Beendigung des Vertrages unverzüglich auf seine Gefahr und seine Kosten an uns zurückzugeben.
  2. Der Mietgegenstand ist uns im ordnungsgemäßen, gereinigten Zustand, vollständig sowie lediglich normale Abnutzungsspuren aus dem Gebrauch in Übereinstimmung mit dem Mietvertrag aufweisend zurückzugeben

Teil D - Regelungen für die Serviceleistungen


1. Vergütung

  1. Unsere Vergütung bestimmt sich nach der angegebenen Pauschale zuzüglich zusätzlicher Arbeiten und Ersatzeilen, die nach Bedarf und Aufwand abrechnet werden.
  2. Ist kein Pauschalpreis vereinbart, teilen wir dem Kunden bei Vertragsabschluss den voraussichtlichen Preis mit (Kostenschätzung). Die Kostenschätzung darf um maximal 20% überschritten werden. Wird für uns absehbar, dass die Kostenschätzung um mehr als 20% überschritten wird, werden wir den Kunden hierüber unverzüglich verständigen und mit dem Kunden Einvernehmen suchen.
  3. Wird vor Ausführung der vertraglichen Leistungen ein Kostenvoranschlag mit verbindlichen Preisansätzen vom Kunden gewünscht, so muss der Kunde dies ausdrücklich verlangen. Ein derartiger Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er schriftlich abgegeben und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wird
2. Mitwirkung und technische Hilfeleistung des Kunden

  1. Der Kunde stellt die Servicegegenstände, an denen die Serviceleistungen durch uns zu erbringen sind, zu dem im Vertrag vereinbarten Termin an dem im Vertrag vereinbarten Ort bereit. Unseren Servicetechnikern wird für die Dauer der Durchführung der Serviceleistungen ungehinderter Zugang zu den Servicegegenständen durch den Kunden gewährt.
  2. Während der Durchführung der Serviceleistungen beim Kunden trägt der Kunde dafür Sorge, dass
    • die Örtlichkeiten sowie die in seinem Unternehmen vorhandenen notwendigen Einrichtungen zur Durchführung der Serviceleistungen und eine Parkfläche für das Kundendienstfahrzeug zur Verfügung
    stehen. Er ist auf seine Kosten zur technischen Hilfeleistung, insbesondere zur kostenlosen und ausreichenden Gestellung von Hilfspersonal, Hilfsmitteln, erforderlichen Transportmitteln sowie Strom,
    Wasser und sonstigen benötigten Betriebsmitteln einschließlich der entsprechenden Anschlüsse für die erforderliche Zeit verpflichtet.
    • die vereinbarten Serviceleistungen unmittelbar nach Ankunft unserer Servicetechniker begonnen und ohne Verzögerung bis zur Fertigstellung durchgeführt werden können. Soweit besondere Pläne und/oder
    Anleitungen unsererseits erforderlich sind, stellen wir sie dem Kunden rechtzeitig zur Verfügung.
    • die zum Schutz von Personen und Sachen am Ort der Durchführung der Serviceleistung notwendigen Maßnahmen getroffen werden. Der Kunde unterrichtet unsere Servicetechniker über bestehende
    Sicherheitsvorschriften, soweit diese für unsere Servicetechniker für die Erbringung der Serviceleistungen von Bedeutung sind.
3. Gefahrtragung und Abnahme

  1. Mit der Benachrichtigung des Kunden über die Fertigstellung der vertraglichen Serviceleistungen geht die Gefahr auf ihn über.
  2. Ist eine Abnahme gesetzlich vorgeschrieben oder vereinbart, hat der Kunde die Abnahme innerhalb von 2 Wochen nach unserer Anzeige der Bereitschaft zur Abnahme vorzunehmen. Auch die Zusendung der
    Rechnung gilt als entsprechende Anzeige der Bereitschaft zur Abnahme.
  3. Geschieht die Abnahme nicht innerhalb der vorgenannten Frist, so gilt die Abnahme als erfolgt. Die Abnahme gilt gleichfalls als erfolgt, wenn der Servicegegenstand, an dem die Serviceleistungen durch uns erbracht worden sind, von dem Kunden in Gebrauch genommen wird.
3. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an allen Gegenständen, die im Rahmen der Erbringung der Serviceleistungen durch uns eingebaut oder verbaut werden („Vorbehaltsgut“) bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche vor.
  2. Die Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets unentgeltlich für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB. Bei Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen steht uns das
    Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Verkehrswertes der Vorbehaltsware zum Verkehrswert der anderen verwendeten Waren zu. Erlischt das Vorbehaltseigentum durch Verbindung, so überträgt der Kunde uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der neuen Sache im Umfang des Verkehrswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden (Mit-)Eigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware.
  3. Von Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter, die zum Verlust unserer Rechte an der Vorbehaltsware führen können, hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu informieren.
  4. Übersteigt der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe verpflichtet.

Teil E - Regelungen für die Schulungen


1. Vergütung

  1. Unsere Vergütung bestimmt sich nach der angegebenen Pauschale für die gesamte Gruppe, unabhängig von der tatsächlichen Teilnehmerzahl.
2. Anmeldung

  1. Ausschließlich Kunden, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit (§ 14 BGB) oder in Vorbereitung einer solchen Tätigkeit handeln, sind berechtigt, bei uns Schulungen zu buchen.
3. Absage der Schulung durch uns

  1. Wir behalten uns das Recht vor, die Schulung bei einem von uns nicht zu vertretenen Ausfall des Referenten (z.B. Erkrankung/Unfall) oder aufgrund höherer Gewalt oder aus sonstigen wichtigen Gründen bis einschließlich zum Schulungstag abzusagen.
  2. Sagen wir die Schulung nach Ziffer 2.1 ab, erstatten wir dem Kunden ein bereits gezahltes Honorar zurück. Andere Ansprüche gegen uns hat der Kunde wegen der Absage nicht.
4. Rücktritt des Kunden, Nichterscheinen, Abbruch

  1. Wir gewähren dem Kunden unter den folgenden Voraussetzungen ein Rücktrittsrecht vom Schulungs-Vertrag:
    • Bei Erklärung des Rücktritts in Textform, die uns spätestens 28 Tage vor dem Schulungstermin zugeht,
    entfällt die Pflicht zur Zahlung unseres Honorars vollständig; es fallen keine Stornierungsgebühren an.
    • Bei Erklärung des Rücktritts in Textform, die uns bis 21 Tage vor dem Schulungstermin zugeht, fallen keine
    Stornierungsgebühren an, wenn der Kunde innerhalb von 7 Tagen nach dem Rücktritt einen neuen Termin
    mit uns vereinbart. Tut er dies nicht, erheben wir eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50 Prozent unseres
    vereinbarten Honorars.
    • Im Falle eines späteren Rücktritts erheben wir unser volles vereinbartes Honorar
  2. Wenn der Kunde nicht erscheint und nicht nach Ziffer 3.1 zurückgetreten ist, wird unser vollständiges Honorar
    erhoben. Dasselbe gilt, sollte ein Kursteilnehmer an der Schulung nicht durchgehend teilnehmen und/oder eine
    Schulung vorzeitig abbrechen.
5. Inhalt der Schulungen

  1. Der Inhalt der Schulungen wird in unserem Angebot/unserer Auftragsbestätigung angegeben. Unwesentliche Änderungen im Schulungsablauf und in den Schulungsinhalten behalten wir uns vor, soweit der
    Gesamtcharakter der Schulung dadurch gewahrt wird.
  2. Der Inhalt der Schulungen beruht auf unseren Kenntnissen und Erfahrungen im Allgemeinen. Es findet eine allgemeine Schulung zu dem Inhalt statt, keine anwendungsbezogene Beratung im Einzelfall.
  3. Nach Abschluss einer Schulung kann der Kunde eine durch uns ausgestellte Urkunde über die Teilnahme erhalten.
6. Im Haus Schulungen und Vor Ort Schulungen

  1. Im Haus Schulungen finden an unserem Geschäftssitz in Duisburg statt. Vor Ort Schulungen finden an einem mit dem Kunden vereinbarten Ort statt.
  2. Bei einer Vor Ort Schulung hat der Kunde einen sicheren Schulungsort zur Verfügung zu stellen, sowie die technischen Voraussetzungen zu schaffen, die wir mit dem Kunden besprochen haben.

7. Unterrichtsmaterialien und Arbeitsunterlagen

  1. Alle Rechte an den von uns ausgegebenen und/oder online zur Verfügung gestellten Unterrichtsmaterialien und Arbeitsunterlagen bleiben uns vorbehalten. Eine Nutzung dieser wird nur im Rahmen der Schulung sowie anschließend nur für den eigenen internen Bedarf des jeweiligen Kursteilnehmers gestattet.
  2. Weitergehende Nutzungen, insbesondere gewerbliche Verwertungen, Vervielfältigungen, Veröffentlichungen oder Verbreitungen – gleich in welcher Art und Form, gleich ob nur auszugsweise – sind untersagt; gesetzlich erlaubte Nutzungen sind von der Untersagung nicht umfasst.

Teil F - Regelungen für die Verbraucher


1. Nichtgeltung der Geschäftsbedingungen

  1. Die vorgenannten Regelungen der Geschäftsbedingungen gelten nicht im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern.
    Verbraucher ist eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft mit uns zu Zwecken abschließt, die überwiegend
    weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
2. Widerrufsrecht

  1. Soweit der Kunde, der Verbraucher ist, ein Fernabsatzgeschäft mit uns abschließt (z.B. Kauf über Telefon), steht
    dem Kunden ein Widerrufsrecht nach den folgenden Bestimmungen zu: Widerrufsbelehrung